China RoHS

„Administrative Measures for the Restriction of the Use of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Products” die sogenannte “China-RoHS” ist seit dem 01. Juli 2016 in Kraft.

Anwendungsbereich der China-RoHS

Dieser wurde von elektronischen Informationsprodukten (EIP) auf elektrische und elektronische Produkte (E/E-Produkte) ausgeweitet. Die Definition der Produkte entspricht der bekannten Ausführung aus der europäischen RoHS-Richtlinie. Das chinesische Gesetz verfügt allerdings nicht über die in der EU-RoHS Artikel 2 – Geltungsbereich ausgenommenen Anwendungen wie beispielsweise:

  • ortsfeste industrielle Großwerkzeuge

  • ortsfeste Großanlagen

  • aktive implantierbare medizinische Geräte.

China-RoHS-Stoffverbote

Bei den reglementierten Substanzen handelt es sich um die vier Schwermetalle: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie um zwei Flammhemmstoffgruppen (Polybromierte Biphenyle und Polybromierte Diphenylether) mit den identischen Grenzwerten wie in der europäischen RoHS. Einen an die EU-RoHS angelehnten Ausnahmenkatalog wird es nicht geben.

China-RoHS-Ausnahmen

Zukünftig dürfen E/E-Produkte, die gegen die definierten Grenzwerte verstoßen und Bestandteil des noch zu erstellenden „Catalogue of electrical and electronic products subject to compliance management“ sind, nicht mehr in der Volksrepublik China verkauft werden. Sollte Ausnahmen gestatten werden, werden diese im Katalog erfasst und nicht wie in der EU-RoHS als Anhänge des Dokuments. Die Arbeitsgruppe hat für diesen Katalog die ersten, folgenden Vorschläge (u. a.) unterbreitet:

  • Kühlschränke

  • Waschmaschinen

  • Drucker

  • TV-Geräte

  • Smartphones

Kennzeichnungspflicht

E/E-Produkte, die sich nicht in diesem Katalog befinden, dürfen weiterhin in der Volksrepublik China verkauft, müssen aber entsprechend gekennzeichnet, werden. Die Kennzeichnung der Produkte muss vor dem Import erfolgen. Zusätzlich muss ein sogenanntes DoC (Declaration of Conformity) beigelegt werden, in dem in tabellarischer Form die Bauteile genannt werden, welche die Grenzwerte des Gesetzes überschreiten. Wurde kein Grenzwert überschritten, darf auf die DoC verzichtet und das grüne Label verwendet werden. Produkte, die einen Grenzwert überschreiten, müssen die orangenen Kennzeichnungslabel verwenden. Die DoC-Angabe und die Kennzeichnungen sind nur für das fertige E/E-Produkt anzuwenden, nicht jedoch für die einzelnen Materialien, Artikel etc., aus denen dieses Produkt besteht.