Industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente wurden bisher über die Ausnahme der Kategorie 9 aus dem Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie ausgenommen. Ab dem 22. Juli 2017 gilt jedoch auch für diese die RoHS. Die Richtlinie schränkt den Einsatz bestimmter Stoffe im homogenen Werkstoff ein und gilt somit zusätzlich zur Maschinenrichtlinie. Folgende Produkte, insofern sie in einer industriellen Anwendung verbaut sind oder industriell eingesetzt werden, sind u. a. davon betroffen: Rauchmelder, Thermostate, Bewegungsmelder, Thermometer, pH-messgeräte, Medienpulte, Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln etc.

Was Unternehmen tun können, um diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen, erfahren Sie hier:

https://tec4u-solutions.com/download/pressemitteilung/02_2017_RoHS_Compliance_Kat_9.pdf