Hinter „RoHS 3“ verbergen sich vier weitere RoHS-Stoffe, die die Hersteller nur eingeschränkt verwenden dürfen:
– Bis(2-ethylhexyl) phthalat (DEHP)
– Benzylbutylphthalat (BBP)
– Dibutylphthalat (DBP)
– Diisobutylphthalat (DIBP)
Diese als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzten Stoffe wurden 2015 in die RoHS-Richtlinie aufgenommen. Ab dem 22.07.2019 dürfen Geräte der Kategorien 1 bis 7, 10 und 11 diese Weichmacher nur noch bis zu einem Anteil von 0,1% im homogenen Werkstoff verwenden. Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente müssen diese Anforderungen erst ab dem 22.07.2021 erfüllen. Wie Sie die zukünfigen Anforderungen heute schon rechtssicher umsetzen können, erfahren Sie unter: https://www.tec4u-solutions.com/rohs-3-mit-datacross-wird-ihre-material-compliance-zukunftssicher/